Schadensregulierung bei Verkehrsunfall

Sie fahren stets umsichtig, vorausschauend und beachten die Verkehrsregeln auf das Genaueste? Durch Ihre passive und vorsichtige Fahrweise konnten Sie sich bislang völlig unfallfrei durch das ständig wachsende Verkehrsgewühl schlagen? Ich wünsche Ihnen, dass dies auch weiterhin so bleiben wird.

Leider hängt es nicht allein von Ihnen und Ihren Fähigkeiten ab, ob Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt werden. Trotz aller Vorsicht sind Sie leider nicht vor den Fehlern anderer Verkehrsteilnehmer geschützt, können Sie nicht alle unerwarteten Verkehrssituationen unfallfrei meistern.

Kommt es zu einem Unfall, sind die Folgen meist beträchtlich. Leider bleibt es häufig nicht bei reinem Sachschaden. Nur zu oft werden die Unfallbeteiligten mehr oder weniger schwer verletzt mit weitreichenden Folgen. Langwierige Heilbehandlungen, bleibende Behinderungen, Pflegebedürftigkeit, Erwerbsschäden, Verlust des Arbeitsplatzes, Haushaltsführungsschaden und leider auch der Tod des oder der Unfallbeteiligten sind nur ein kleiner Teil der denkbaren Unfallfolgen.

In dieser Situation bedarf es fachkundiger Hilfe, um Ihre berechtigten Ansprüche geltend zu machen und durchzusetzen. Oft gestaltet sich bereits die Klärung der Haftungsfrage äußerst schwierig, sodass erst nach langwierigem Prozess mit Einholung von Sachverständigengutachten zum Unfallhergang feststeht, ob und in welchem Umfang der Unfallgegner zum Ersatz des Ihnen entstandenen Schadens verpflichtet ist.

Unmittelbar nach dem Unfall, oft wenn die Haftungslage relativ eindeutig ist, wenden sich die Versicherungen der Unfallgegner mit dem Angebot der unbürokratischen und zügigen Schadensregulierung an den Unfallgeschädigten. Vor derartigen Angeboten kann nur gewarnt werden, da die Versicherungen in aller Regel weniger die Erfüllung aller Ansprüche des Geschädigten und die Wahrung seiner Interessen im Sinn hat all die Kosten der Schadensregulierung möglichst gering zu halten. Auch das eilfertige Angebot vieler Werkstätten oder Autovermietungen, für den Geschädigten die Schadensregulierung zu übernehmen, birgt die Gefahr des Verlusts Ihnen zustehender Ansprüche, da es sowohl den Werkstätten als auch den Autovermietungen vorrangig um die Sicherung ihrer Werklohnforderung bzw. Mietforderungen geht und erst in letzter Linie um die Durchsetzung aller dem Geschädigten zustehenden Schadensersatzansprüche. Nicht zuletzt fehlt es diesen dienstbeflissenen Helfern an dem notwendigen juristischen Sachverstand, sodass die Schadensregulierung zögerlich abläuft und oft wichtige Schritte zur Sicherung und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen übersehen und ausgelassen werden. Dies erschwert dann eine nachträgliche Geltendmachung dieser Ansprüche ungemein, wenn sie nicht sogar unmöglich gemacht wird.

Bedenkt man, dass bei klarer Haftungslage (z.B. eindeutiger Auffahrunfall, Beschädigung des geparkten Fahrzeugs etc.) so gut wie kein Kostenrisiko besteht und die Gerichte die Notwendigkeit anwaltlicher Hilfe und die Erstattungsfähigkeit der hierdurch entstehenden Kosten durchweg anerkannt haben, ist gerade auch in diesen Fällen dringendst die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe zu empfehlen. Um so mehr muss dies bei unklarer Haftungslage gelten, da nur die detaillierte Kenntnis der einschlägigen Vorschriften und der hierzu ergangenen Rechtsprechung Gewähr dafür bieten, dass die Rechtslage richtig eingeschätzt und die hieraus resultierenden Ansprüche bestmöglich geltend gemacht werden.

Deshalb mein Rat: erfinden Sie das Rad nicht neu! Geben Sie die Schadensregulierung von Anfang an in fachkundige Hände und vertrauen Sie der Fachkunde Ihres Rechtsanwalts.

Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verkehrsstraftaten

Wohl jeder Verkehrsteilnehmer hat schon einmal den einen oder anderen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung begangen. Man ist in Gedanken, die Kinder brüllen auf dem Rücksitz was das Zeug hält, die Aussicht ist interessanter als das Verkehrsgeschehen oder die Verkehrsschilder und schon ist es passiert, statt 30 km/h fährt man 50 km/h, am Stoppschild hält man nicht, rechts vor links wird komplett übersehen, unversehens fährt man bei Tempo 130 bis auf 5 Meter auf den Vordermann auf, trotz aller Vorsicht kommt es zum Unfall und wie das Pech es will, hat man gerade erst ein kleines Glas Wein oder Bier getrunken – die Liste der möglichen Verkehrsverstöße ist schier unendlich. Glück hat man, wenn diese Verstöße ohne Konsequenz, also zum einen ohne Unfall aber zum anderen auch ohne Kenntnisnahme durch die Polizei, bleiben.

Aber nicht immer steht einem das Glück zur Seite. Plötzlich wird man geblitzt, gefilmt und beobachtet, und schon gerät man in die Mühlen der Justiz. Schlimmer noch ist es, wenn der Verkehrsverstoß zu einem Unfall führt, der erhebliche Schäden an Personen oder Fahrzeugen verursacht. Schnell wird dann aus einer harmlosen Verkehrsordnungswidrigkeit eine Straftat, die unnachgiebig von den Strafverfolgungsbehörden geahndet wird.

In dieser Situation ist es gut, auf die fachkundige Hilfe eines erfahrenen Rechtsanwaltes zurückgreifen zu können. Für die sachgerechte und erfolgreiche Verteidigung in Ordnungswidrigkeiten- und Strafverfahren sind detaillierte und aktuelle Kenntnisse über die aktuelle Gesetzeslage, die ständige Rechtsprechung und insbesondere auch die Kenntnis der aktuell verwendeten Messverfahren und der hierzu ergangenen Rechtsprechung erforderlich. Über alle diese Kenntnisse verfügt der in Verkehrsstrafsachen versierte und erfahrene Jurist.

Grundsätzlich besteht zwar in den meisten Fällen die Möglichkeit, sich selbst zu verteidigen. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass nur die Verteidigung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt Gewähr dafür leistet, dass eine optimale Verteidigung stattfindet, die dafür Sorge trägt, dass nur tatsächlich beweisbare Vergehen und Ordnungswidrigkeiten geahndet werden und, sofern eine Bestrafung unabwendbar ist, diese sich zumindest in einem erträglichen Rahmen unter Berücksichtigung aller berechtigten Interessen auch des Delinquenten hält.

Die Konsequenzen einer Verkehrsordnungswidrigkeit oder eines Verkehrsvergehens können ganz erheblich sein. Zu denken sind zunächst einmal an die unmittelbaren wirtschaftlichen Auswirkungen wie Geldbuße und Geldstrafe aber auch an die weitergehenden wirtschaftlichen Folgen, die sich gegebenenfalls aus dem Verlust der Fahrerlaubnis ergeben, wie beispielsweise auch der Verlust des Arbeitsplatzes. Je nach Schwere des Verkehrsvergehens kommt unter Umständen auch eine Haftstrafe in Betracht mit all den hieraus folgenden Konsequenzen für die berufliche und wirtschaftliche Existenz.

Dies alles sollte nicht leichtsinnig aufs Spiel gesetzt werden. Eine fachkundige Verteidigung hilft Ihnen, die Konsequenzen einer Verkehrsordnungswidrigkeit oder eines Verkehrsvergehens so gering wie möglich zu halten.

Sollten Sie trotz aller Vorsicht doch einmal in die Situation kommen, dass gegen Sie wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit oder eines Verkehrsvergehens ermittelt wird und Ihnen hieraus erhebliche Konsequenzen drohen, stehe ich Ihnen gerne helfend zur Seite.